Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen


Sehr geehrter Kunde,

die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Flugdienst Oberhavel-Ingo Töpfer-, im Folgenden auch Luftfahrtunternehmen genannt.


I. Abschluss des Vertrages
  1. Mit der Buchung, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg über das Internet vorgenommen werden kann, bietet der Kunde dem Flugdienst Oberhavel den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung eines Fluges mit einem Ultraleichtflugzeug verbindlich an.
    2. Diese AGB’s werden bei der Buchung eines Fluges Bestandteil des Vertrages, sofern keiner der Vertragspartner binnen 5 Kalendertagen widerspricht. Der Vertrag kommt zwischen den Parteien nach schriftlicher Anmeldung des Fluggastes und Annahme durch den Flugdienst Oberhavel zustande.
    3. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen oder der Veranstaltende Luftfrachtführer und
    (1) bis zum ersten verabredeten Flugtermin der Auftraggeber,
    (2) nach Vereinbarung eines Flugtermins wird der jeweilige Fluggast daneben zum Vertragspartner.
    Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der von ihm angemeldete Fluggast Kenntnis von den Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen erhält.
    In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen Flugdienst Oberhavel ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen für die Durchführung des Fluges
    einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Fall das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.


    II. Bezahlung und Aushändigung der Flugunterlagen
     

    Der Flugpreis ist nach Annahme des Vertrages durch den Flugdienst Oberhavel fällig. Die
    Zahlung kann Bar in unserer Geschäftsstelle oder per Überweisung auf unser Geschäftskonto
    erfolgen. Nach Eingang der Zahlung wird Ihnen der/die Flugschein(e) verabredungsgemäß
    zugesandt oder liegen in unserer Geschäftsstelle zur Abholung bereit. Der Flugpreis ergibt aus
    der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Preisliste. Das Luftfahrtunternehmen kann den Flug verweigern, wenn der volle Flugpreis nicht entrichtet ist.


    III. Leistungen, Nebenabreden

    Der Umfang der Vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der nachfolgenden
    Leistungsbeschreibung sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben aus unserem Prospekt,
    Internetpräsenz, Buchungsbestätigung und Flugschein. Nebenabreden (Änderungen,
    Ergänzungen, Sonderwünsche u.s.w.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
    durch den Flugdienst Oberhavel.


    IV. Leistungsbeschreibung

    Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Auftraggeber/Fluggast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung in einem Ultraleichtflugzeug. Der Anspruch besteht nur bei Vorlage eines entsprechend gültigen Flugscheines. Ein abgeschlossener Beförderungsvertrag mit der erfolgten Bestellung eines Flugscheines hat 3 Jahre ab Buchungsdatum Gültigkeit. Nach Ablauf der 3 Jahresfrist bestehen keine Ansprüche mehr zwischen den Vertragsparteien. Bezahlte Beträge sind nicht erstattungsfähig. Das Zustandekommen eines Fluges mit einem Ultraleichtflugzeug unterliegt aufgrund der starken Witterungsabhängigkeit, Flugsicherungs- und behördlichen Auflagen besonderen Bedingungen. Einige Termine können wetterbedingt oder durch Anweisung der Flugsicherung ausfallen. Der Flug beinhaltet den Flug in einem Ultraleichtflugzeug mit einer im Beförderungsvertrag angegebenen Flugzeit. Witterungsbedingte sowie vom Luftfahrtunternehmen nicht zu verantwortende Flugzeitverkürzungen und Flugzeitverlängerungen sind nicht auszuschließen
    und begründen keinen Anspruch auf Ersatz. Saisonal bedingt finden die Ultraleichtflüge in dem Zeitraum von April bis Oktober statt und werden für diesen Zeitraum geplant und durchgeführt. Nach Vereinbarung sind auch Flüge in den anderen Monaten möglich.


    V. Terminvereinbarungen / Absagen

    Zur Vereinbarung eines Flugtermins setzt sich Auftraggeber/Fluggast telefonisch mit dem
    Luftfahrtunternehmen in Verbindung. Beförderungstermine werden vom Flugdienst Oberhavel vorgegeben, erfolgen jedoch unter Berücksichtigung der Terminwünsche des Auftraggebers oder des Fluggastes. Einer Terminvereinbarung zwischen dem Auftraggeber oder dem Fluggast und dem Flugdienst Oberhavel in mündlicher oder schriftlicher Form gilt als verbindlich. Vor Flugantritt bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich bei uns durch einen Anruf zu informieren, ob der Flug stattfindet. Nehmen Sie diese Möglichkeit nicht wahr, geht Ihr vergebliches Antreten zum Termin nicht zu Lasten des Flugdienst Oberhavel.
    Bei Nichtantritt zum vereinbarten Flugtermin oder nicht rechtzeitiger Absage durch den Fluggast verfällt der Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, bereits entrichtete Beträge werden nicht erstattet. Das Luftfahrtunternehmen hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung:


    1. Bei Absage des Flugtermins durch den Gast während unserer Geschäftszeiten, bis zu 48 Stunden vor Abflugtermin an Wochentagen und 72 Stunden bei Wochenendterminen: 0%

    2. Unter 48 Stunden vor Abflugtermin bei Wochentagen bzw. 72 Stunden bei Wochenendterminen:
    10% des Flugpreises, es sei denn, der Flug wird vom Flugdienst Oberhavel nicht durchgeführt.

    3. Bei Nichtantritt des Fluges durch den Gast 100% des Flugpreises.
    Der Flugdienst Oberhavel kann einen höheren Schaden geltend machen, wenn er hierfür den
    Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, dass dem Flugdienst Oberhavel ein geringerer
    Schaden entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.


    VI. Ersatzperson
     

    Lässt sich der Gast vor Flugbeginn durch einen Dritten ersetzen, wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben. Der Umbuchungswunsch muss dem Luftfahrtunternehmen
    spätestens beim letzten vereinbarten Kontakt vor dem Flug mitgeteilt werden.


    VII. Rücktritt / Kündigung

    Der Rücktritt vom abgeschlossenen Beförderungsvertrag ist nicht möglich, der Flugschein kann jedoch auf eine andere Person übertragen werden. Für die Übertragung des Flugscheins auf einen Dritten, wird kein Bearbeitungsentgelt fällig.

    VIII. Gesundheitliche/körperliche Voraussetzungen

    Körperliche und geistige Einschränkungen, gesundheitliche Probleme und Schwangerschaften
    sind dem Flugdienst Oberhavel bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Personen, deren Körpergewicht 95 kg überschreitet, können auf Grund der Massebeschränkungen der Ultraleichtflugzeuge nicht befördert werden. Tritt während der Vertragslaufzeit eine Änderung ein, ist der Auftraggeber/Fluggast verpflichtet, diese dem Flugdienst Oberhavel unverzüglich mitzuteilen. Allein der Fluggast ist für seine körperliche Leistungsfähigkeit zur Teilnahme an einem Ultraleichtflug verantwortlich. Bestehen Zweifel, sollte sich der Auftraggeber/ Fluggast bei einem Arzt über die Fähigkeit zur Teilnahme an dem Flug erkundigen. Nach übermäßigem Genuss von Alkohol und Rauschmitteln ist der
    Auftraggeber/Fluggast nicht beförderungsfähig und muss vom Piloten von der Beförderung
    ausgeschlossen werden. Der Flug gilt im Sinne des Beförderungsvertrages als schuldhaft versäumt und jeglicher Anspruch auf ein erneutes Terminangebot sowie Rückerstattung des Flugpreises erlischt.


    IX. Schadensfälle

    Schäden und Verletzungen sind dem Piloten/der Geschäftsstelle unverzüglich, spätestens
    innerhalb von 2 Kalendertagen mitzuteilen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so kommen die Vorschriften des §254 BGB zur Anwendung.


    X. Haftung

    Die Haftung des Luftfahrtunternehmens und des Luftfrachtführers ist im Rahmen der
    bestehenden Luftfahrtgesetze beschränkt. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrs-Gesetz. Schadenersatzforderungen gegen das
    Luftfahrtunternehmen können nur in der Höhe der Leistungsverpflichtung der Versicherungen
    geltend gemacht werden. Eine Ersatzpflicht des Luftfahrtunternehmens und des Luftfrachtführers tritt nach §45 LuftVG nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Mitarbeiter alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme ist der Fluggast selbst für die stoß-sichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich. Der Fluggast ist auch dafür verantwortlich, dass andere Schäden durch sein Gepäck, Foto- und Filmgeräte nicht entstehen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/Fluggastes aufgrund von Flugabsagen am Flugplatz aus wetterbedingten, technischen, Flugsicherungs- oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Flugdienst Oberhavel liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, gilt der Flug als vertragsgemäß durchgeführt.


    XI. Besondere Regeln und Verhalten bei Flügen mit Ultraleichtflugzeugen

    Die Nichtbeachtung der „Besondere Regeln und des Verhaltens bei Flügen mit Ultraleichtflugzeugen“ kann zum Ausschluss vom Flug führen. Im Ultraleichtflugzeug und in unmittelbarer Nähe herrscht absolutes Rauchverbot. Vermeiden Sie Alkoholgenuss vor dem Flug, Sie können beim Verdacht von Alkoholgenuss von der Beförderung ausgeschlossen werden. Kinder unter 12 Jahren und einer Körpergröße von weniger als 130 cm, sind nicht beförderungsfähig. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens vor Flugantritt dem Piloten bekannt zu geben. Schwangere Frauen sind von der Beförderung ausgeschlossen.
    Zur sicheren Durchführung eines Fluges mit einem Ultraleichtflugzeug ist allen Anweisungen des Piloten Folge zu leisten. Während des Fluges dürfen keine Gegenstände über Bord geworfen werden. Berühren Sie keine technischen Einrichtungen des Flugzeuges. Das
    Flugzeug darf nach erfolgter Landung erst verlassen werden, wenn der Pilot dazu
    ausdrücklich auffordert.


    XII. Flugplatzbenutzungsordnung

    Die Flugplatzbenutzungsordnung ist gleichfalls Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese ist am Flugplatz zu Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

    XIII. Sonstiges

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und
    Beförderungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen nicht berührt.


    Flugdienst Oberhavel
    Ingo Töpfer

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Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.